Die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sind durch die Mutterschaftsrichtlinien geregelt und können sowohl durch Hebammen, als auch durch Frauenärzt/innen durchgeführt werden. Hier sind verschiedene Modelle möglich (z.B. ausschließliche Vorsorge bei der Hebamme/beim Gynäkologen/Vorsorgen im Wechsel bei Beiden). Die durchgeführten Untersuchungen sind bei Hebamme und Arzt im Wesentlichen gleich, nur der Ultraschall wird ausschließlich durch Gynäkologen durchgeführt. In einer normalen Schwangerschaft ohne wesentliche Risiken sind aber ohnehin nur drei Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen und auch ausreichend.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen über die Schwangerenvorsorge bei Hebamme und/oder Frauenarzt/ärztin: Schwangerenvorsorge .
Ein weiterer Unterschied zwischen der Vorsorge beim Gynäkologen und der Hebamme besteht darin, dass die Hebamme meist wesentlich mehr Zeit für die einzelne Frau hat, so dass z.B. die Beratung zu verschiedenen Themen, die die Schwangerschaft betreffen (z.B. Ernährung/Sport/Beschwerden/Reisen usw.), mehr Raum findet. Ich biete Ihnen in der Gemeinschaftspraxis für Frauen gerne Schwangerenvorsorgen an.